Leben in Deutschland

Wie finde ich eine Wohnung?

Schon einige Monate, bevor du nach Deutschland kommst, solltest du dich um eine geeignete Unterkunft kümmern. Auf Wunsch können wir das für dich erledigen. Gegen eine Gebühr vermitteln wir dir eine geeignete Wohnung. Siehe unsere Services.

Nach der Ankunft in Deutschland musst du innerhalb von zwei Wochen nach deinem Einzug in das neue Zimmer / die neue Wohnung deinen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Dabei musst du deinen Reisepass und deinen Mietvertrag mitbringen. Auch wenn du während deines Aufenthalts in Deutschland umziehen solltest, musst du deine neue Adresse immer zeitnah dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitteilen.

Beim Einwohnermeldeamt erhältst du eine Meldebestätigung, die du für alle weiteren Behördengänge benötigst.


Wie eröffne ich ein Konto bei einer Bank?

Viele Banken bieten kostenlose Girokonten für Studenten an. Um ein Konto zu eröffnen, benötigst du deinen Reisepass, deine Meldebestätigung sowie gegebenenfalls deine Aufenthaltserlaubnis und eine Anmeldebescheinigung von uns.


Was für Versicherungen muss ich abschließen?

Du brauchst unbedingt eine Krankenversicherung.

  • Falls du ein Visum benötigst, musst du bereits bei dessen Beantragung nachweisen, dass du für den betreffenden Zeitraum eine Krankenversicherung abgeschlossen hast.

  • In Deutschland unterscheidet man zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Während du unser Studienkolleg besuchst, benötigst du eine private Krankenversicherung. Später, wenn du dein Studium an einer deutschen Hochschule beginnst, benötigst du eine gesetzliche Krankenversicherung für Studenten. Wir vermitteln dir gerne eine passende private Krankenversicherung, gegen eine einmalige Gebühr, siehe unsere Services.

  • Einige Länder (z.B. EU-Länder und Länder, die zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören) haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen. Wer in einem dieser Länder gesetzlich krankenversichert ist, kann sich diesen Status von einer deutschen, gesetzlichen Krankenkasse bestätigen lassen. Man muss sich in diesem Fall in Deutschland nicht zusätzlich krankenversichern. Um auf diesem Weg von der Krankenversicherungspflicht in Deutschland befreit zu werden, benötigt man in den meisten Fällen eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Bitte kläre rechtzeitig mit deiner Krankenkasse im Heimatland, ob du diese Möglichkeit hast.

Auch eine Haftpflichtversicherung ist zwar nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, aber eine sehr gute Idee. Damit sicherst du dich gegen Schadensersatzansprüche Dritter ab, die dich ansonsten bei einem Unglücksfall finanziell ruinieren könnten. Unser Versicherungsservice beinhaltet auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung.


Wie kann ich günstig telefonieren?

Sicherlich hättest du auch gerne einen geeigneten Handyvertrag, mit dem du günstig innerhalb Deutschlands sowie nach Hause telefonieren kannst. Unser Partnerunternehmen LMT GmbH kann dir den passenden Vertrag vermitteln.


Wie verlängere ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Bevor dein Visum ausläuft (meist 3 Monate nach der Einreise), musst du zum Ausländeramt gehen, um deine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dafür benötigst du folgende Dokumente:

  • die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes

  • den Nachweis der Krankenversicherung

  • die Anmeldebescheinigung des Studienkollegs Düsseldorf

  • einen Finanzierungsnachweis

  • den Reisepass, eventuell mit Visum

  • die Gebühr für die Erstellung der Aufenthaltserlaubnis

  • eventuell den Mietvertrag

  • 1 biometrisches Passfoto

Eine Aufenthaltserlaubnis für den Besuch eines Deutschkurses berechtigt zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von insgesamt 12 Monaten. Falls du zum Beispiel zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate erhalten hast und dann einen weiteren Deutschkurs buchst, kann die Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt um (höchstens) weitere 6 Monate verlängern lassen.

Studenten: Spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des Einreisevisums muss beim Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Studienvorbereitung ist für maximal zwei Jahre gültig und muss somit in der Studienzeit regelmäßig verlängert werden. Voraussetzung dafür ist ein ordnungsgemäßer Studienverlauf. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums besteht für 18 Monate die Möglichkeit, sich eine dem Abschluss angemessene Arbeitsstelle in Deutschland zu suchen und für diese Zeit eine neue Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Studienbewerber: Ein Visum zur Studienbewerbung ist maximal 3 Monate gültig. Im Anschluss kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung für maximal 6 weitere Monate ausgestellt werden, der Aufenthalt ist also auf insgesamt 9 Monate beschränkt. Falls du danach jedoch ein Studium oder eine studienvorbereitende Maßnahme (wie den Besuch einen unserer Schwerpunktkurse) aufnehmen solltest, kannst du deine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen.


Was tun im Krankheitsfall?

Anders als in manchen anderen Ländern geht man in Deutschland bei Krankheit nicht direkt ins Krankenhaus, sondern in eine Arztpraxis. Direkt ins Krankenhaus geht man nur in absoluten Notfällen, z. B. nach einem Unfall oder wenn man starke Schmerzen hat und sofort Hilfe benötigt.

Auch wenn du völlig gesund bist, solltest du dir nach deiner Ankunft in Deutschland am besten einen Hausarzt (einen Allgemeinmediziner) in deiner Nähe aussuchen. Falls du dich jemals krank fühlen solltest, ist der Hausarzt dein erster Ansprechpartner. Er wird dich untersuchen und dann entscheiden, ob er dich selbst behandeln kann oder ob er dich an einen Spezialisten überweisen muss.

  • Nur zum Zahnarzt, Augenarzt, Frauenarzt und Kinderarzt kannst du direkt gehen, ohne zuvor den Hausarzt aufzusuchen

  • Nimm zu jedem Arztbesuch deine Krankenversicherung mit und weise darauf hin, dass du eine Auslandskrankenversicherung hast. Frage nach, ob die Untersuchung und Behandlung von deiner Krankenkasse bezahlt wird, denn leider werden nicht alle Leistungen von den Krankenkassen übernommen. Auch deine Krankenkasse kann dir darüber Auskunft geben.

Was tun im Notfall?

Falls die Arztpraxen geschlossen haben (nachts oder am Wochenende) und du nicht lebensbedrohliche Beschwerden hast, wegen denen du normalerweise sofort einen Arzt aufsuchen würdest und deren Behandlung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann, wende dich an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 (ohne Ortsvorwahl).

Bei lebensbedrohlichen Symptomen, beispielsweise Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft und Vergiftungen rufe sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112 (ohne Ortsvorwahl).

Apotheken haben gewöhnlich nur während der Ladenöffnungszeiten geöffnet, es gibt jedoch immer eine Apotheke in deiner Nähe, die Notdienst hat und rund um die Uhr geöffnet hat. Falls du dringend ein Medikament benötigst, kannst du hiernachschauen, welche Apotheke gerade Notdienst hat.

Die Notrufnummer der Feuerwehr ist die 112 (ohne Ortsvorwahl), die der Polizei die 110 (ohne Ortsvorwahl).